Muellabfuhrplan und neue Abfuhrordnung
Informationen zur Muellabfuhr
• Abfuhrverordnung_2010.pdf
• Müllabfuhrplan_2012.pdf
Wichtige Informationen zur Muellabfuhr in der Gemeinde Untertauern:
Mit der ersten Abfuhr im Januar 2010 wurde die Verrechnung der Restmuellabfuhr auf Verwiegung umgestellt.
Nicht bechippte Muelltonnen sowie Muellsaecke werden ausnahmslos nicht mehr entsorgt.
Die Muelltonnen werden von den Mitarbeitern der OFAG (Bauhof) bechippt. (Tel. 06456 7382)
Die neue Abfuhrordnung ist ab 01.01.2010 gueltig und wird die Muellgebuehr ab dem Jahr 2010 mit einer Grundgebuehr und einer Leistungsgebuehr nach abgefuehrtem Gewicht verrechnet.
Die Restmuellentsorgung erfolgt im gesamten Gemeindegebiet im Auftrag der Gemeinde durch die Firma Hettegger.
Gemaess § 12 Abs.3 S.AWG besteht fuer Betriebe bei Vorliegen definierter Voraussetzungen die Moeglichkeit, bei der Gemeinde um eine Ausnahme von der Teilnahmepflicht schriftlich anzusuchen, worueber von der Gemeindevertretung zu entscheiden ist.
Bis zum Vorliegen eines solchen Ausnahmebescheides sind Betriebe nicht berechtigt, ihre hausabfallaehnlichen Abfaelle einem privaten Entsorgungsunternehmen zu uebergeben, das nicht von der Gemeinde beauftragt ist.
Hinweisen moechten wir Sie auf § 19 Abs.7 S.AWG der auch bei Erteilung einer Ausnahme von der Teilnahmepflicht an der Abfallabfuhr die Entrichtung einer Gebuehr vorsieht.
Ab 01. Januar 2010 wird auch die Abfuhr von Altglas, Altpapier und Kartonagen im gesamten Gemeindegebiet im Auftrag der Gemeinde Untertauern durch die Firma Spreitzer, Mauterndorf, entsorgt.
Eine Losesammlung von Papier und Kartonagen kann aus Kostengruenden von der Gemeinde nicht uebernommen werden.
Die erforderlichen Behaelter sind von den Betrieben aufzustellen und werden von der Fa. Spreitzer angeliefert.
• Müllabfuhrplan_2012.pdf
Wichtige Informationen zur Muellabfuhr in der Gemeinde Untertauern:
Mit der ersten Abfuhr im Januar 2010 wurde die Verrechnung der Restmuellabfuhr auf Verwiegung umgestellt.
Nicht bechippte Muelltonnen sowie Muellsaecke werden ausnahmslos nicht mehr entsorgt.
Die Muelltonnen werden von den Mitarbeitern der OFAG (Bauhof) bechippt. (Tel. 06456 7382)
Die neue Abfuhrordnung ist ab 01.01.2010 gueltig und wird die Muellgebuehr ab dem Jahr 2010 mit einer Grundgebuehr und einer Leistungsgebuehr nach abgefuehrtem Gewicht verrechnet.
Die Restmuellentsorgung erfolgt im gesamten Gemeindegebiet im Auftrag der Gemeinde durch die Firma Hettegger.
Gemaess § 12 Abs.3 S.AWG besteht fuer Betriebe bei Vorliegen definierter Voraussetzungen die Moeglichkeit, bei der Gemeinde um eine Ausnahme von der Teilnahmepflicht schriftlich anzusuchen, worueber von der Gemeindevertretung zu entscheiden ist.
Bis zum Vorliegen eines solchen Ausnahmebescheides sind Betriebe nicht berechtigt, ihre hausabfallaehnlichen Abfaelle einem privaten Entsorgungsunternehmen zu uebergeben, das nicht von der Gemeinde beauftragt ist.
Hinweisen moechten wir Sie auf § 19 Abs.7 S.AWG der auch bei Erteilung einer Ausnahme von der Teilnahmepflicht an der Abfallabfuhr die Entrichtung einer Gebuehr vorsieht.
Ab 01. Januar 2010 wird auch die Abfuhr von Altglas, Altpapier und Kartonagen im gesamten Gemeindegebiet im Auftrag der Gemeinde Untertauern durch die Firma Spreitzer, Mauterndorf, entsorgt.
Eine Losesammlung von Papier und Kartonagen kann aus Kostengruenden von der Gemeinde nicht uebernommen werden.
Die erforderlichen Behaelter sind von den Betrieben aufzustellen und werden von der Fa. Spreitzer angeliefert.
