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neue Hausnummerntafeln

sichtbare Anbringung am Gebaeude

Nach Einfuehrung von Straßennamen in Untertauern und Obertauern wurde ihnen mit Beginn des Jahres 2010 die neue Hausnummerntafel zugesandt.
Die Orientierungstafeln enthalten Angaben zum Straßennamen und die Hausnummer.

WICHTIG: Eigentuemer eines Baues sind gemäß § 18 Sbg. Baupolizeigesetz verpflichtet, die Orientierungstafeln sichtbar am Gebaeude anzubringen, bzw. von der Gemeinde anbringen zu lassen.

Sollten sie ihre neue Hausnummer noch nicht am Gebaeude angebracht haben, werden sie hiermit daran erinnert, dieser Verpflichtung dringend nachzukommen. Wenn Sie Hilfe für die Montage benoetigen, stehen Ihnen unsere Bauhofmitarbeiter fuer einen Unkostenbeitrag von Euro 20,-- gerne zur Verfuegung. Melden Sie sich dafuer bitte am Gemeindeamt.
Tel. 06455 800 3

Zur Information die Gesetzesgrundlage laut Sbg. Baupolizeigesetz:

§18_Orientierungsnummern.pdf

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